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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FuehlerSysteme eNET International GmbH

I. Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, für die der Kauf ein Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit ist. Für jeden Vertragsabschluß gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Der Kunde verzichtet auf Informationen gemäß § 312e I. Nr. 2 BGB n.F.

3. Das Warenangebot und die dazugehörigen Beschreibungen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Haftung für eventuelle Abbildungsfehler, technische Änderungen an den Waren und die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern von uns Auftragsbestätigungen versandt werden, sind diese maßgebend für den Vertragsinhalt.

II. Vertragsgegenstand

1. Wir liefern die vom Kunden bestellten Waren nach unverzüglicher elektronischer Auftragsannahme, nach aufgeführten Konditionen und Lieferzeiten.

2. Es gelten ausschließlich die im Warenkorb angegebenen Preise bei Bestellungen im E-Commerce.

3. Selbstverständlich sind wir bemüht, dass sich in die Preisangaben und Produktbeschreibungen keine Fehler einschleichen. Sollten wir nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, werden wir den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen.
Andernfalls sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend nach dem Rücktritt vom Vertrag erstattet.

III. Preise und Rabatte

1. Die angegebenen Listenpreise verstehen sich ab Werk Nürnberg ausschliesslich Verpackung und Transportkosten zzgl. der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Eine Rabatteinstufung erfolgt nur nach Absprache und kann jederzeit durch uns auf- bzw. abgestuft werden.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Als Firmenkunde (auch Freiberufler) können Sie bei uns zwischen den Zahlungsarten Vorkasse (siehe unten 2.) und Rechnung wählen.

2. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut.

3. Forderungen sind sofort fällig. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes, der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Käufer gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferrichtlinien

1. Die bestellten Waren werden dem Besteller mit einem von uns zugewiesenen Paketdienst zugestellt. Alle mit dem Versand der bestellten Waren anfallenden Kosten trägt der Besteller. Die Frachtkosten variieren je Bestellung und Auslieferungsland.

2. Die Lieferzeiten werden durch elektronische Auftragsbestätigung unverbindlich bestätigt. Als Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung an den Besteller. Mit Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzung und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3. Nach Eingang der Ware beim Kunden ist diese anhand des Lieferscheins umgehend auf Richtigkeit und Vollzähligkeit zu prüfen. Schuldhaft verzögerte Angaben zu Reklamationen können von dem Versender nicht berücksichtigt werden. Sofern andere Ware als die bestellte geliefert wird oder fehlerhafte Mengen geliefert wurden, ist dies dem Lieferer unmittelbar mitzuteilen. Der Lieferer wird umgehend die Reklamation prüfen und schnellstmöglich Abhilfe schaffen. Warenrücksendungen müssen vor der Rücklieferung schriftlich oder telefonisch angemeldet werden. Nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns werden original verpackte und neuwertige Artikel innerhalb von 10 Werktagen zurückgenommen. Im Fall einer Rücksendung, für deren Gründe wir nicht verantwortlich sind, wird der Wert der Ware grundsätzlich nur mit 70 % gutgeschrieben. Die Versandkosten werden nicht erstattet. Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Es werden generell nur Sendungen Frei Haus (EXW) angenommen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren, damit unsererseits Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten dieser Klage zu ersetzen, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

3. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mwst.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben mach, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, inkl. Mwst.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, inkl. Mwst.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

6. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

7. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VII. Gewährleistung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen, die sich auf offensichtliche und erkennbare Mängel der gelieferten Sache beziehen, müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen.

2. Die Rüge von offensichtlichen und erkennbaren Mängeln ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware bei uns eingeht.

3. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, nämlich innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis zu rügen. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat.

4. Hat der Kunde das Recht zur Gewährleistung, weil ein Mangel vorliegt, behalten wir uns das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Wenn wir uns für Mängelbeseitigung entscheiden, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, solange die Mängelbehebung nicht fehl schlägt. Die Nachbesserung schlägt fehl, wenn zwei Nachbesserungsversuche erfolglos sind. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag.

VIII. Haftung

1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

IX. Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

2. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

X. Gerichtsstand/Erfüllungsort

1. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, wir sind jedoch berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.

XI. Schlussbestimmungen

1. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von uns durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.

2. Der Lieferer behält sich das Eigentum an Zeichnungen, Fotos, Soft- und Hardware, Skizzen und Musterlieferungen vor. Der Besteller darf Sie nur zu dem vereinbarten Zweck benutzen und sie ohne Zustimmung des Lieferers nicht vervielfältigen oder Dritten Personen zugänglich machen.

3. Gemäß § 26 BDSG informieren wir, dass die Daten des Vertragspartners, soweit notwendig, in der Datenverarbeitung gespeichert werden. Sollte der Vertragspartner dies nicht mehr wünschen, ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Danach werden die Daten von uns komplett gelöscht.

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